Ab dem 01.10.2022 gilt die Neufassung des Infektionsschutzgesetz. Daraus ergibt sich, dass ein Zutritt nur noch mit FFP2 Maske gestattet ist. Bitte beachten Sie dieses, wenn sie in unsere Praxis kommen. Danke
Liebe Patientin, lieber Patient,
in der Physiotherapie besteht eine gesetzliche Zuzahlungspflicht für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betrag beinhaltet 10 Euro pauschal je Verordnung und 10 Prozent des Rezeptwertes.
Ab dem 01. August 2021 steigen aufgrund höherer Preise von den gesetzlichen Krankenkassen die Zuzahlungsbeträge
für alle Behandlungen, die ab diesem Tag stattfinden.
Desweiteren gelten ebenfalls ab dem 01.08.2021 folgende Neuerungen:
- Die Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung für die gesamte Behandlung fällig.
- Sollte die Zuzahlung nicht bei der ersten Behandlung entrichtet werden, muss die Praxis ab dem zweiten Termin, schriftlich, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen, erinnern.
Bitte bringen Sie zu ihren Terminen ein Handtuch mit.
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